HU / AU
Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrhythmus. Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher.
Bei uns im Haus führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Prüforganisation (gemäß der gesetzlichen Vorschrift nach §29 und §47a der StVZO) durch.
Gerne prüfen wir Ihr Fahrzeug bereits vor dem festgesetzten Termin auf mögliche Mängel, um diese idealerweise vorab beseitigen zu können und Ihnen einen weiteren Werkstattbesuch zu ersparen.
Hauptuntersuchung
Diese Dinge gehören ins Fahrzeug:
- Verbandskasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen)
- Warndreieck
- Warnweste
- Bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Autos: Ladekabel
- Anhängekupplung, falls abnehmbar
- Alle Sitze, falls diese ausbaubar sind
Abgasuntersuchung
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgegebene Überprüfung der Abgasanlage. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) mit der integrierten AU wird nun auch die Umweltverträglichkeit kontrolliert
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr Team vom NK-FAHRZEUGSERVICE